Wirkungsbereiche

Die Stellung und der Wirkungsbereich des Oberbürgermeisteramtes der Stadt Ústí nad Labem (weiter nur OSÚ) wird im § 109 ff. des Gesetzes über die Gemeinden festgesetzt, weiter im Statut der Stadt Ústí nad Labem – Allgemeingültige Bekannt-machung der kreisfreien Stadt Ústí nad Labem Nr. 80/2002, im Gesetz Nr. 314/2002 des Gesetzbuches über die Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt  und Ge-meinden mit erweitertem Wirkungsbereich einschl. Anhang Nr. 1 und 2 zu diesem Gesetz, im Gesetz Nr. 320/2002 des Gesetzbuches über Änderung und Aufhe-bung einiger Gesetze im Zusammenhang mit der Beendung der Tätigkeit der Bezirksämter, im Wortlaut späterer Vorschriften, und in anderen rechtlichen Vorschriften.

Das OSÚ ist ein Organ der kreisfreien Stadt Ústí nad Labem, errichtet durch das Gesetz über die Gemeinden. Die Organisationsstruktur des OSÚ und die Anzahl der in dem OSÚ Angestellten der kreisfreien Stadt Ústí nad Labem  genehmigt der Stadtrat. Dieser legt auch die Kompetenzverteilung im OSÚ fest.

Das OSÚ erfüllt Aufgaben

a) im eigenen Wirkungsbereich, welche ihm von der Stadtvertretung der Stadt Ústí nad Labem (weiter nur SvÚ) oder dem Stadtrat übertragen werden und andere im Gesetz über Gemeinden und anderen rechtlichen Vorschriften festgesetzte Aufgaben

b) im übertragenen Wirkungsbereich in den durch besondere Gesetze festge-setzten  Angelegenheiten, oder in solchen, welche das Gesetz an die beauf-tragten Gemeindeämter und auf die Gemeindeämter der Gemeinden mit dem erweiterten Wirkungsbereich delegiert