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Hausmüllgebühr

 

Zuständige Stelle:

Magistrat der Stadt Ústí nad Labem, Abteilung für Zahlungseinzug, Velká Hradební 8, PLZ 401 00
2. Stock – Eingang vom Platz Lidické náměstí.

Kontakt:
Tel.: 475 271 575, 475 271 594, 475 271 596, 475 271 656, 475 271 396
E-Mail: inkasni@mag-ul.cz

Öffnungszeiten der Abteilung für Zahlungseinzug:

Montag         8:00–11:00   13:00–17:00
Dienstag       8:00–11:00   13:00–15:00
Mittwoch      8:00–11:00   13:00–17:00
Donnerstag   –––
Freitag          8:00–11:00

Was Sie dazu brauchen:

Bei einem persönliches Treffen in der Abteilung für Zahlungseinzug können die Sachbearbeiter/-innen von den Bürgern die Vorlage eines Personalausweises oder einer Vollmacht für die Vertretung anderer Personen verlangen.

Formulare:

Vollständige Fassung der Situationsbeschreibung:

Ab dem 01. 01. 2023 tritt die Allgemeinverbindliche Verordnung Nr. 3/2022 über die kommunale Gebühr der Abfallwirtschaft der Stadt Ústí nad Labem (im Folgenden kurz „Vorordnung“ und „Gebühr“ genannt) in Kraft.

Zur Entrichtung der Gebühr für das Jahr 2023 sind natürliche Personen verpflichtet, die in der Gemeinde Ústí nad Labem (ÚL) angemeldet sind, sowie Eigentümer von Immobilien, darunter einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Gebäudes für Familienerholung, in denen keine natürliche Person angemeldet ist und die sich auf dem Gebiet von ÚL befinden.

Höhe der Gebühr 

  • 720 CZK pro Person /Kalenderjahr
  • 360 CZK Bürger ab dem einschließlich 65. Lebensjahr pro Person/Kalenderjahr
  • 720 CZK pro Immobilie/Kalenderjahr (gilt für natürliche und juristische Personen), die eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Gebäude für Familienerholung umfasst, in der keine natürliche Person angemeldet ist und die sich auf dem Gebiet der Statutarstadt Ústí nad Labem befindet

Fälligkeit der Gebühr im Jahre 2023

  • Die Gebühr ist in zwei gleichen Zahlungen fällig, und zwar bis zum 30. 06. 2023 und bis zum 31. 10. 2023 (in den folgenden Jahren bis zum 30. 04. und 31. 10.); die Gebühr kann auch durch eine einmalige Zahlung bis zum 30. 06. 2023 und in den folgenden Jahren bis zum 30. 04. jederzeit nach dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres entrichtet werden

Für die Zwecke der Gebühr gilt als Anmeldung einer natürlichen Person:

  • Anmeldung des Hauptwohnsitzes nach dem Gesetz über die Erfassung der Personenstandsdaten,
  • Anmeldung des Aufenthalts nach dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik, dem Asylgesetz oder dem Gesetz über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, sofern es sich um einen Ausländer handelt, der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt erhalten hat und der sich seit mehr als drei Monaten vorübergehend in der Tschechischen Republik aufhält, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder eine geduldete Person nach dem Asylgesetz ist und/oder einen Antrag auf vorübergehenden Schutz nach dem Gesetz über vorübergehenden Schutz für Ausländer gestellt hat oder dem internationaler Schutz gewährt wurde, oder der ein Ausländer ist, der vorübergehenden Schutz von Ausländern genießt.

Den Eigentümern von Immobilien (natürliche und juristische Personen), darunter einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Gebäudes für Familienerholung, in denen keine natürliche Person angemeldet ist, und die sich auf dem Gebiet der Stadt Ústí nad Labem befinden, obliegt die Meldepflicht unter Nutzung des unten aufgeführten Formulars.

 Im Zusammenhang mit der Meldepflicht bzw. dem Anspruch auf Befreiung hat der Verwalter folgende Formulare erstellt:

Meldepflicht:

Der Gebührenzahler ist verpflichtet, sich beim Verwalter innerhalb von 15 Tagen nach der Entstehung (Änderung oder Beendigung) seiner Gebührenpflicht zu melden, und zwar zum ersten Mal bis zum 15. 01. 2023.
Die Gebührenzahler, die nach der Verordnung die Bedingungen für Befreiung erfüllen, haben die Anmeldung des Anspruchs auf Befreiung samt allen Unterlagen, die den Anspruch nachweisen, einzureichen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gebührenzahler seine Pflicht nicht erfüllt, die für die Befreiung maßgeblichen Daten in der durch die Verordnung vorgeschriebenen Frist zu melden.

Zahlungsart der Gebühr:

Per Überweisung von einem Bankkonto, per Postanweisung, in bar oder mit einer Kreditkarte an der Kasse der Abteilung für Zahlungseinzug oder über den angegebenen QR-Code (der Verwalter verschickt keine Postanweisungen).

QR kód - poplatek za komunální odpadKontonummer des Empfängers der Gebühr (Stadt ÚL): 882833329/0800

Verwendungszweck:  

  • natürliche Person, die in der Gemeinde angemeldet ist (außer Ausländer) – Personenkennzeichen
  • Eigentümer der Immobilie: generierter Verwendungszweck
    (wird nach Erfüllung der Meldepflicht zugeteilt)
  • Ausländer: generierter Verwendungszweck
    (wird zugeteilt)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr neu für jeden Gebührenzahler separat zu entrichten ist. Nach dem Gesetz über kommunale Gebühren ist es nicht mehr möglich, Zahlungen für mehrere Personen über einen gemeinsamen Vertreter zu entrichten.
Beispielsweise ein Haushalt mit zwei Mitgliedern muss zwei Zahlungen entrichten (für jedes Haushaltsmitglied separat)

Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung gemäß der Verordnung:

Nach dem Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über kommunale Gebühren wird diejenige Person von der Gebühr befreit, der durch die Anmeldung in der Stadt die Gebührenpflicht entstanden ist und die:

  • die Gebühr für die Sammlung des Hausmülls von einer Immobilie in einer anderen Gemeinde entrichtet, wobei diese Person in dieser anderen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hat,
  • die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Vertrags in einem Kinderheim für Kinder unter 3 Jahren, einer Schuleinrichtung für die Sicherstellung von Anstalts- oder Schutzerziehung oder einer Schuleinrichtung zur vorbeugenden erzieherischen Betreuung untergebracht ist,
  • die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, auf Antrag der Gemeindebehörde mit erweiterter Zuständigkeit, des gesetzlichen Vormunds des Kindes oder des Minderjährigen in einer Einrichtung für Kinder untergebracht wird, die eine sofortige Hilfe benötigen,
  • die in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung, in einem Altersheim, einem Heim mit Sonderregelung oder einer betreuten Wohnanlage untergebracht ist, oder
  • die kraft Gesetzes in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt ist, mit Ausnahme von Personen, die den Vollzug der Strafe unter Hausarrest verbringen

Weitere Befreiung für Personen, denen die Gebührenpflicht aufgrund Anmeldung in der Gemeinde entstanden ist:

  • Kinder bis einschließlich 18 Jahren
  • Personen mit einer Behinderung dritten Grades
  • Personen, die sich seit mehr als einem Jahr außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik aufhalten
  • von der Gebühr werden Personen befreit, denen die Gebührenpflicht aus dem Grunde entstanden ist, dass sie Eigentümer eines Gebäudes für Familienerholung sind, in dem keine natürliche Person angemeldet ist und das sich auf dem Gebiet der Statutarstadt Ústí nad Labem befindet

Ermäßigung in Höhe von 50 % des Jahressatzes:

  • wird einer Person gewährt, der die Gebührenpflicht aufgrund Anmeldung in der Gemeinde entstanden ist und die im jeweiligen Kalenderjahr das 65. Lebensjahr vollendet hat bzw. älter ist; der Gesamtsatz beträgt somit 360 CZK; für diese Personen gilt nicht die Meldepflicht, die Informationen über diese Personen hat der Verwalter zur Verfügung

Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare können persönlich beim Verwalter, per Post oder elektronisch eingereicht werden:

  • Einreichung per Datennachricht, die über ein Datenpostfach gesendet wird (muss nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein),
  • Einreichungen, die per Datennachricht an die E-Einlaufstelle gesendet werden, müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein,
  • Einreichungen, die per Datennachricht an die E-Einlaufstelle des Magistrats der Stadt Ústí nad Labem gesendet werden und die nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, müssen schriftlich oder mündlich zu Protokoll mit einer handschriftlichen Unterschrift des Antragstellers oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das Datenpostfach bestätigt werden, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach dem Tag der Einreichung an die E-Einlaufstelle

Im Zweifelsfall erhalten Sie weitere Informationen vom Verwalter, dem Magistrat der Stadt Ústí nad Labem, Finanzreferat, Abteilung für Zahlungseinzug, Velká Hradební 8, 401 00, zweiter Stock - Eingang vom Platz Lidické náměstí, Tel: 475 271 575, 475 271 594, 475 271 656, 475 271 596, 475 271 396

E-Mail: inkasni@mag-ul.cz

 

Wenn bei dem Gebührenzahler Rückstände für den Hausmüll aus Vorjahren erfasst sind, werden alle seine Zahlungen, die auf dem Konto der Abteilung für Zahlungseinzug eingegangen sind, im Jahres 2023 (und in den folgenden Jahren) vorrangig zur Deckung seiner Rückstände des aus Vorjahren verwendet. Die Reihenfolge der Zahlungen wird durch die Abgabenordnung, Gesetz Nr. 280/2009 Slg. §152, in der jeweils gültigen Fassung, bestimmt.