Grundschritte des Investors

Der sämtliche Aufbau in Ústí nad Labem richtet sich nach dem genehmigten Gebietsplan. Im Interesse der Stadt ist es aber, solche Investitionen zu unter-stützen, die der Stadt neue Arbeitsplätze bringen. Die neuen Investitionen werden vor allem vom Gesichtspunkt der Auswirkung auf die Umwelt und Anbindung an die Infrastruktur, vor allem Verkehrsanbindungen beurteilt.

  • Das Magistrat der Stadt Ústí nad Labem – die Abteilung der ökonomischen Entwicklung kann auf Antrag des Investors geeignete Flächen für das ge-plante Vorhaben aussuchen.
  • Der Investor, der aufgrund der vorläufigen Untersuchungen eine konkrete Lokalität für die Realisierung des Investitionsvorhabens ausgesucht hat, nimmt vor dem Beginn der Arbeit an der Projektdokumentation Kontakt mit der Abteilung der Gebietsplanung des Magistrats der Stadt Ústí nad Labem auf, die das Vorhaben bezüglich Übereinstimmung mit der genehmigten Gebietplanungsdokumentation beurteilt und die sog.
  • „Regulationsbedingungen“ festlegt, die berücksichtigt werden müssen.
  • Ausführliche Informationen über die unentbehrlichen Dokumente, die für die Gewinnung der Baugenehmigung erforderlich sind, leistet das Magistrat der Stadt Ústí nad Labem – die Bauabteilung.
  • Mit dem Sicherstellen der eigenen Investitionsvorbereitung und mit der Erledigung der erforderlichen behördlichen Formalitäten kann eine Fachfirma beauftragt werden, die sich mit der Ingenieurtätigkeit beschäftigt.